ICH BIN MINDESTENS 18 JAHRE ALT.

Unter den Rezepten sind viele Cocktails, die Alkohol enthalten. Da wir bei Schweppes den Jugendschutz sehr ernst nehmen, bitten wir Sie anzugeben, ob Sie bereits 18 Jahre alt sind.

Teilnahmebedingungen Bar Tour 2023 Stuttgart

Teilnahmebedingungen Schweppes Bar Tour Stuttgart 2023

Veranstalter der Aktion „Schweppes Bar Tour Stuttgart“ (nachfolgend „Aktion“ genannt) ist die Schweppes Deutschland GmbH, Hagener Straße 261, 57223 Kreuztal (nachfolgend „Schweppes“ genannt).

Mit der Teilnahme an der Aktion sowie deren Durchführung stimmen Sie den folgenden Teilnahmebedingungen zu.

 

1. Allgemeine Bedingungen

1.1 Die Schweppes Deutschland GmbH, Hagener Straße 261, 57223 Kreuztal (im Folgenden „Schweppes“), vergibt einen Gratis- Schweppes Signature Drink für jede vollständig gestempelte Stempelkarte (3 unterschiedliche Stempel aus 3 unterschiedlichen, teilnehmenden Bars), der in der 4. teilnehmenden Bar konsumiert werden kann.

1.2 Ansprechpartner für die Aktion ist Schweppes.

Aktionszeitraum: 19.06.2023 bis einschließlich 16.07.2023 23:59:59 Uhr

Teilnahmeschluss: 16.07.2023 23:59:59 Uhr

Teilnehmende Bars:

1. L‘Hommage
Leonhardstraße 6
70182 Stuttgart
Öffnungszeiten: Mi-Do.: 18.00 – 24.00 Uhr / Fr. – Sa.: 18:00 – 02:00 Uhr

2. Deli
Geißstraße 7
70173 Stuttgart
Öffnungszeiten: Mo.-Do.: 09:00 – 24:00 Uhr / Fr.-Sa.: 09:00 – 03:00 Uhr / So.: 09:00 – 18:00 Uhr

3. Ruben’s
Geißstraße 13
70173 Stuttgart
Öffnungszeiten: Di.-Do.: 16:00 – 01:00 Uhr / Fr.: 16:00 – 03:00 Uhr / Sa.: 14:00 – 03:00 Uhr

4. Suessholz
Wilhelmsplatz 3
70182 Stuttgart
Öffnungszeiten: Mo.–Do.: 15:00 –24:00 Uhr / Fr.– Sa.: 15:00 – 02:00 Uhr / So.: 15:00 – 22:00 Uhr

5. Kottan
Geißstraße 14
70173 Stuttgart
Öffnungszeiten: Mo. – Do.: 17:00 – 24:00 Uhr / Fr.– Sa.: 17:00 – 02:00 Uhr

6. Marshall Matt
Eberhardstraße 6a
70173 Stuttgart
Öffnungszeiten: Mo. – So.: 11:00 – 03:00 Uhr

Teilnehmen können nur natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz und Adresse in Deutschland. Mitarbeiter von Schweppes und deren Angehörige sowie Mitarbeiter und Angehörige angeschlossener Unternehmen sind nicht teilnahmeberechtigt.

Sollten Personen, obwohl sie von der Teilnahme ausgeschlossen sind, dennoch teilnehmen, erhalten sie keinen Gratis-Drink.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

2. Und so funktioniert es

2.1 Der Teilnehmer benötigt zur Teilnahme eine Schweppes Bar Tour Stempelkarte, die er über zwei Wege bekommen kann:

1. Im stationären Lebensmitteleinzelhandel an Aktionsdisplays in der Region Stuttgart

2. In den unter 1.2 aufgelisteten teilnehmenden Bars

2.2 Durch Teilnahme an der Aktion bestätigt der Teilnehmer die unter schweppes.de/stuttgart hinterlegten Teilnahmebedingungen.

2.3 Den teilnehmenden Bars sind jeweils unterschiedliche Signature Drinks zugeordnet. Der Teilnehmer bestellt in den Bars den jeweils zugeordneten Schweppes Signature Drink auf eigene Rechnung. Beim Kauf eines zugeordneten Signature Drinks erhält der Teilnehmer von der jeweiligen Bar einen Stempel in seine Stempelkarte. Die Stempelkarte muss in den jeweiligen Bars dazu vorgezeigt und gestempelt werden.

An alle Teilnehmer der Aktion, die 3 unterschiedliche Stempel für den jeweils definierten Schweppes Signature Drink in 3 unterschiedlichen teilnehmenden Bars gesammelt haben, wird ein Schweppes Signature Drink in der 4. Bar gratis vergeben. Es wird nur der jeweiligen Bar zugeordnete Signature Drink gratis vergeben, es besteht kein Anspruch auf einen anderen Signature Drink.

Es kann unter den teilnehmenden Bars frei gewählt werden. Die Reihenfolge der Bars ist für die Vergabe des Gratis Signature Drinks nicht entscheidend. Es müssen aber 3 unterschiedliche Bars aufgesucht werden und die 3 jeweils zugeordneten Drinks bestellt werden. Die 4. Bar muss die nicht bereits besuchte Bar sein.

Jeder Teilnehmer kann mehrfach während des Aktionszeitraums an der Aktion teilnehmen und einen Gratis-Drink erhalten. Nur solange der Vorrat an Stempelkarten und Zutaten der Schweppes Signature Drinks in den teilnehmenden Bars reicht. Die jeweils teilnehmende Bar kann aus eigenem Ermessen die Ausgabe eines Gratis Drinks an einen Teilnehmer verweigern, ohne dass dies Ansprüche gegen Schweppes begründet.

2.4 Für alle Gratis-Drinks gilt: Eine Barauszahlung der Gratis-Drinks ist nicht möglich. Die Gratis-Drinks sind nicht übertragbar. Bei Verlust der Stempelkarte besteht kein Anspruch auf einen Gratis Schweppes Signature Drink.

 

3. Datenschutzbestimmungen

Im Rahmen der Teilnahme werden keine personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder verarbeitet.

 

4. Haftungsbeschränkung

4.1 Schweppes haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.

4.2 In sonstigen Fällen haftet Schweppes – soweit in Ziffer 4.1 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Schweppes vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4.3 ausgeschlossen.

4.3 Die Haftung von Schweppes für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

4.4 Schweppes haftet nicht bei Verlust der Stempelkarte oder wenn der Teilnehmer die Stempelkarte fahrlässig oder vorsätzlich einer anderen Person zugänglich gemacht hat.

 

4.5 Schweppes behält sich das Recht vor, die Erreichbarkeit der Aktion einzuschränken oder für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Hieraus resultieren keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

 

5. Sonstiges

Schweppes behält sich das Recht zur Änderung dieser Teilnahme- und Datenschutzbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung am nächsten kommt, die Schweppes mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. Schweppes behält es sich vor, die Aktion jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden / abzusagen.

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und Schweppes gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Let’s Schweppes!